Beratung
Auch für Angehörige § 37 Abs. 3 SGB XI
Im Rahmen der Erkrankung werden Sie und Ihre Angehörigen mit vielen völlig neuen Herausforderungen konfrontiert.
Wir wissen genau, was zu tun ist, und unterstützen Sie in diesem Prozess mit unserer langjährigen Erfahrung, schon ab dem Zeitpunkt des Krankenhausaufenthaltes.
Zudem achten wir darauf, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze regelmäßig stattfinden:
Für Pflegegrad 2-3 zweimal jährlich, für Pflegegrad 4-5 viermal jährlich. So sichern wir Ihr Pflegegeld ab und stellen sicher, dass Sie optimal versorgt sind.
Wir decken u.a. folgende Themengebiete ab:
Begleitung bei Begutachtung
durch MDK/Erlangung der Pflegestufen
Versorgungsleistungen
und Hilfsmittel
Empfehlung von Dienstleistern für:
- Stationäre Unterbringung
- 24-Stunden-Versorgung im eigenem Zuhause
- Haus Notruf
- Fahrbaren Mittagstisch
- Kurzzeitpflege